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Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, sind gemäss dem Abkommen über soziale Sicherheit grundsätzlich in der Schweiz in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie Invalidenversicherung (IV) pflichtversichert und müssen Versicherungsbeiträge bezahlen.

Die Beiträge der Arbeitnehmer/innen werden vom Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung abgezogen und zusammen mit dem Beitrag des Arbeitgebers an die Ausgleichskasse überwiesen. Wer Beiträge bezahlt oder wer Leistungen bezieht, erhält einen Versicherungsausweis: eine graue Karte, auf der die Versichertennummer eingetragen ist Aus dem Ausweis können Versicherte anhand der Kassennummer ersehen, welche Ausgleichskasse jeweils zuständig ist. Kontoauszüge können entweder bei der jeweiligen kontenführenden Ausgleichskasse direkt verlangt werden oder irgendeine Ausgleichskasse kann beauftragt werden, sämtliche Kontoauszuüge zu beschaffen.

Auskünfte erteilen die AHV-Ausgleichskassen und deren Zweigstellen. Das Verzeichnis aller AHV-Ausgleichskassen können Sie über uns anfordern.

Die Jahreseinkommen, von denen Versicherte Beiträge an die AHV leisten, sind die Grundlage für die spätere Rentenberechnung.


Renten mit Anspruchsbeginn ab Januar 1997 werden wie folgt ausgerichtet (Franken im Monat):

  Mindest-/
Höchstrente
Altersrente
1105 / 2210
Höchstbetrag der beiden Renten eines Ehepaares 3315
Witwen-/Witwerrente 884 / 1768
Zusatzrente für Ehefrauen, die 1941 oder früher geboren sind bzw. für Ehegatten, für die zuvor eine Zusatzrente der IV ausgerichtet wurde entfällt
Waisen- und Kinderrente 442 / 884
Höchstbetrag bei gleichzeitigem Anspruch auf zwei Kinder-Renten oder eine Kinderrente und eine Waisenrente für das gleiche Kind 1326

 

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20. Oktober 2008: Grenzgänger-Spezial-Rechtschutz
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Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden: Mehrtägige Dienst-reisen in den Vertrags- staat in dem die Person ansässig ist, zählen nicht zu den Nichtrückkehrtagen.
10. Agust 2008: Krankenkassenbeiträge
Bundesfinanzhof hat entschieden: Krankenkassenbeiträge von Grenzgängern in die Schweiz sind nicht zur Hälfte einkommensteuerfrei!