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in der Schweiz tätige Arbeitnehmer bezahlt dort Pflichtbeiträge
zur Arbeitslosenversicherung. Endet die Grenzgängertätigkeit
mit einer anschliessenden Arbeitslosigkeit erhält der Grenzgänger,
nach einer vergleichbaren Tätigkeit in Deutschland, die gleiche
Entschädigung aus der Arbeitslosenversicherung wie ein Inlandsbeschäftigter.
Der Antrag ist beim zuständigen deutschen Arbeitsamt zu stellen.
Der Beitrag wird vom Bruttolohn berechnet. |
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| Dann besuchen Sie doch unser Jobportal
oder schauen Sie bei unserem Partner
in der Schweiz vorbei! |
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News |
20. Oktober 2008: Grenzgänger-Spezial-Rechtschutz
Als Mitglied im GAAV profitieren Sie von einen exklusiven Rechtschutz einschl. Arbeits-RS, Sozial-RS und Steuer-RS auch in der Schweiz!!
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2. Oktober 2008: Riesterförderung für Grenzgänger
Maximal 2.100 EUR/Jahr. Hohe Förderungen und Zulagen vom Staat auch für Grenzgänger möglich. Wir berechnen Ihnen die optimale Lösung!
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13. September 2008: Alterseinkünftegesetz
Freibetrag 20.000 EUR pro Person und Jahr. Steuerliche Ansetzbarkeit 66% im Jahr 2008. Holen Sie sich bis zu 5.500 EUR vom Staat zurück! Einmalbeträge möglich. Wir berechnen Ihnen als Grenzgänger Ihre Vorteile!
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04. Mai 2008: NIchtrückkehrtage
Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden: Mehrtägige Dienst-reisen in den Vertrags- staat in dem die Person ansässig ist, zählen nicht zu den Nichtrückkehrtagen.
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10. Agust 2008: Krankenkassenbeiträge
Bundesfinanzhof hat entschieden: Krankenkassenbeiträge von Grenzgängern in die Schweiz sind nicht zur Hälfte einkommensteuerfrei!
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