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DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) Deutschland/Schweiz wird diese Steuer
in Deutschland, nach Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers
(meistens im Lohnausweis ausgewiesen), bei der jährlichen Veranlagung
auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet. Der Lohnausweis für
Steuererklärung wird der Januar-Lohnabrechnung beigelegt. Der
Einsatz der Lohnsteuerkarte ist überflüssig, da jeder Grenzgänger
seine Steuern gemäss Veranlagung bzw. Vorauszahlungsbescheid
vierteljährlich direkt an das Wohnsitzfinanzamt zahlt. Der Lohnausweis
wird zusammen mit der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt
abgegeben. Die nicht benötigte Lohnsteuerkarte ist dann ebenfalls
abzugeben.
Grenzgänger, welche im 2- oder 3-Schicht-Modell arbeiten,
müssen die monatlichen Zeitauswertungen sammeln und der jährlichen
Steuererklärung beifügen, da dies die Berechnung der Steuer
beeinflusst. Einige wenige Finanzämter akzeptieren die
Zeitauswertungen nicht als Nachweis. Die betroffenen Grenzgänger
erhalten auf Verlangen vom Personalbüro eine Bestätigung
über die Anzahl der Tage, an welchen sie in der 2. oder 3.
Schicht gearbeitet haben.
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News |
20. Oktober 2008: Grenzgänger-Spezial-Rechtschutz
Als Mitglied im GAAV profitieren Sie von einen exklusiven Rechtschutz einschl. Arbeits-RS, Sozial-RS und Steuer-RS auch in der Schweiz!!
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2. Oktober 2008: Riesterförderung für Grenzgänger
Maximal 2.100 EUR/Jahr. Hohe Förderungen und Zulagen vom Staat auch für Grenzgänger möglich. Wir berechnen Ihnen die optimale Lösung!
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13. September 2008: Alterseinkünftegesetz
Freibetrag 20.000 EUR pro Person und Jahr. Steuerliche Ansetzbarkeit 66% im Jahr 2008. Holen Sie sich bis zu 5.500 EUR vom Staat zurück! Einmalbeträge möglich. Wir berechnen Ihnen als Grenzgänger Ihre Vorteile!
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04. Mai 2008: NIchtrückkehrtage
Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden: Mehrtägige Dienst-reisen in den Vertrags- staat in dem die Person ansässig ist, zählen nicht zu den Nichtrückkehrtagen.
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10. Agust 2008: Krankenkassenbeiträge
Bundesfinanzhof hat entschieden: Krankenkassenbeiträge von Grenzgängern in die Schweiz sind nicht zur Hälfte einkommensteuerfrei!
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