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Staatsbürgerschaft

Sind Sie Staatsangehöriger eines EWR­Staates mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien, dann benötigen Sie die Grenzgängerbewilligung „EG/EFTA“. Diese ist nicht kontingentiert.

Sind Sie Staatsangehöriger eines Staates außerhalb des EWR, dann benötigen Sie eine Grenzgängerbewilligung für Drittstaatsangehörige.

Staatsangehörige der EWR­20­Staaten, die vorübergehend für maximal 90 Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz tätig sind, benötigen weder eine Grenzgänger­ noch eine Aufenthaltsbewilligung. Dies gilt auch bei Entsendung durch einen ausländischen Arbeitgeber für maximal 90 Arbeitstage pro Firma und Jahr.

Sie müssen jedoch bei den zuständigen kantonalen Behörden gemeldet werden. Für Staatsangehörige der EU­8 gelten strengere Regelungen.

Folgende Tabelle liefert einen Überblick:

Übersichtstabelle Staatengemeinschaften

EU

Europäische Union
27 Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

EU-17

Europäische Union 17 Belgien, Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Zypern

EU-8

Europäische Union 8 Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn

EWR

Europäischer Wirtschaftsraum EU + Island, Liechtenstein, Norwegen

EWR-20

Europäischer Wirtschaftsraum 20 EU­17 + Island, Liechtenstein, Norwegen