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In der folgenden Übersicht finden Sie die einzelnen Sozialabgaben
mit dem jeweiligen Beitragsanteil des Arbeitnehmers.
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Berechnungs-
grundlage |
Anteil
Arbeitn. |
Alters- und Hinterblie-
benen Versicherung (AHV) |
Monatslohn + sonstige Lohnbestandteile
(z.B. Schichtzulagen, Gratifikationen usw.) |
5,05% |
Arbeitslosenver-
sicherung (ALV) |
Monatslohn + sonstige Lohnbestandteile
(s.o.) |
1,0% |
Berufsunfallversicherung
(z. B. SUVA) |
- |
nur Arbeitg. |
Nichtberufsunfall-
versicherung (NBUV) |
Monatslohn + sonstige Lohnbestandteile
(s.o.) |
0,5% - 2,9% |
| Personalvorsorge gem. BVG (Pensionskasse) |
Versicherter Jahreslohn
Beitragspflicht ab 23205 Fr. bis max. 79560 Fr. p.a.
Beitragssatz ist altersabhängig
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3,5%
5,0%
7,5%
9,0%
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News |
20. Oktober 2008: Grenzgänger-Spezial-Rechtschutz
Als Mitglied im GAAV profitieren Sie von einen exklusiven Rechtschutz einschl. Arbeits-RS, Sozial-RS und Steuer-RS auch in der Schweiz!!
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2. Oktober 2008: Riesterförderung für Grenzgänger
Maximal 2.100 EUR/Jahr. Hohe Förderungen und Zulagen vom Staat auch für Grenzgänger möglich. Wir berechnen Ihnen die optimale Lösung!
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13. September 2008: Alterseinkünftegesetz
Freibetrag 20.000 EUR pro Person und Jahr. Steuerliche Ansetzbarkeit 66% im Jahr 2008. Holen Sie sich bis zu 5.500 EUR vom Staat zurück! Einmalbeträge möglich. Wir berechnen Ihnen als Grenzgänger Ihre Vorteile!
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04. Mai 2008: NIchtrückkehrtage
Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden: Mehrtägige Dienst-reisen in den Vertrags- staat in dem die Person ansässig ist, zählen nicht zu den Nichtrückkehrtagen.
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10. Agust 2008: Krankenkassenbeiträge
Bundesfinanzhof hat entschieden: Krankenkassenbeiträge von Grenzgängern in die Schweiz sind nicht zur Hälfte einkommensteuerfrei!
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