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In der folgenden Übersicht finden Sie die einzelnen Sozialabgaben mit dem jeweiligen Beitragsanteil des Arbeitnehmers.

Abgabeart Berechnungs-
grundlage
Anteil
Arbeitn.
Alters- und Hinterblie-
benen Versicherung (AHV)
Monatslohn + sonstige Lohnbestandteile (z.B. Schichtzulagen, Gratifikationen usw.) 5,05%
Arbeitslosenver-
sicherung (ALV)
Monatslohn + sonstige Lohnbestandteile (s.o.) 1,0%
Berufsunfallversicherung
(z. B. SUVA)
- nur Arbeitg.
Nichtberufsunfall-
versicherung (NBUV)
Monatslohn + sonstige Lohnbestandteile (s.o.) 0,5% - 2,9%
Personalvorsorge gem. BVG (Pensionskasse) Versicherter Jahreslohn

Beitragspflicht ab 23205 Fr. bis max. 79560 Fr. p.a.

Beitragssatz ist altersabhängig

3,5%

5,0%
7,5%

9,0%

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News
20. Oktober 2008: Grenzgänger-Spezial-Rechtschutz
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2. Oktober 2008: Riesterförderung für Grenzgänger
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13. September 2008: Alterseinkünftegesetz
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04. Mai 2008: NIchtrückkehrtage
Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden: Mehrtägige Dienst-reisen in den Vertrags- staat in dem die Person ansässig ist, zählen nicht zu den Nichtrückkehrtagen.
10. Agust 2008: Krankenkassenbeiträge
Bundesfinanzhof hat entschieden: Krankenkassenbeiträge von Grenzgängern in die Schweiz sind nicht zur Hälfte einkommensteuerfrei!