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Die Unfallversicherung ist für Arbeitnehmer obligatorisch. Die Unfallversicherung erbringt Leistungen für Berufsunfälle bzw. Berufskrankheiten. Versicherungsträger ist i.d.R. die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) oder eine anderweitig anerkannte Gesellschaft. Die Anmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber, der auch die Beiträge übernimmt. Nicht-Berufsunfälle werden i.d.R. ebenfalls mitversichert, allerdings werden diese Beiträge von Ihrem Gehalt abgezogen.
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News
20. Oktober 2008: Grenzgänger-Spezial-Rechtschutz
Als Mitglied im GAAV profitieren Sie von einen exklusiven Rechtschutz einschl. Arbeits-RS, Sozial-RS und Steuer-RS auch in der Schweiz!!
2. Oktober 2008: Riesterförderung für Grenzgänger
Maximal 2.100 EUR/Jahr. Hohe Förderungen und Zulagen vom Staat auch für Grenzgänger möglich. Wir berechnen Ihnen die optimale Lösung!
13. September 2008: Alterseinkünftegesetz
Freibetrag 20.000 EUR pro Person und Jahr. Steuerliche Ansetzbarkeit 66% im Jahr 2008. Holen Sie sich bis zu 5.500 EUR vom Staat zurück! Einmalbeträge möglich. Wir berechnen Ihnen als Grenzgänger Ihre Vorteile!
04. Mai 2008: NIchtrückkehrtage
Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden: Mehrtägige Dienst-reisen in den Vertrags- staat in dem die Person ansässig ist, zählen nicht zu den Nichtrückkehrtagen.
10. Agust 2008: Krankenkassenbeiträge
Bundesfinanzhof hat entschieden: Krankenkassenbeiträge von Grenzgängern in die Schweiz sind nicht zur Hälfte einkommensteuerfrei!