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Bei Einfuhren durch Grenzgänger, die zur oder nach Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit einreisen, ist die Abgabenfreiheit für ...

... Tabakwaren auf:

  • 40 Zigaretten oder
  • 20 Zigarillos oder
  • 10 Zigarren oder
  • 50 Gramm Rauchtabak oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

... Kaffee auf:

  • 50 Gramm oder
    20 Gramm Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus
    Kaffee oder
  • Zubereitungen auf der Grundlage dieser
    Waren oder
  • der Grundlage von Kaffee

... beschränkt und für Alkohol und alkoholhaltige Getränke ausgeschlossen.


Die Abgabenfreiheit ist auf Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 60 DM beschränkt; davon dürfen nicht mehr als 20 DM auf Lebensmittel des täglichen Bedarfs entfallen. Die Abgabenfreiheit kann von den Grenzgängern nur einmal am Tage in Anspruch genommen werden.


Hier erhalten Sie die Broschüre Reisezeit mit Zollvorschriften vom Bundesfinanzmisterium als ZIP- oder hier als EXE-Datei.

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News
20. Oktober 2008: Grenzgänger-Spezial-Rechtschutz
Als Mitglied im GAAV profitieren Sie von einen exklusiven Rechtschutz einschl. Arbeits-RS, Sozial-RS und Steuer-RS auch in der Schweiz!!
2. Oktober 2008: Riesterförderung für Grenzgänger
Maximal 2.100 EUR/Jahr. Hohe Förderungen und Zulagen vom Staat auch für Grenzgänger möglich. Wir berechnen Ihnen die optimale Lösung!
13. September 2008: Alterseinkünftegesetz
Freibetrag 20.000 EUR pro Person und Jahr. Steuerliche Ansetzbarkeit 66% im Jahr 2008. Holen Sie sich bis zu 5.500 EUR vom Staat zurück! Einmalbeträge möglich. Wir berechnen Ihnen als Grenzgänger Ihre Vorteile!
04. Mai 2008: NIchtrückkehrtage
Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden: Mehrtägige Dienst-reisen in den Vertrags- staat in dem die Person ansässig ist, zählen nicht zu den Nichtrückkehrtagen.
10. Agust 2008: Krankenkassenbeiträge
Bundesfinanzhof hat entschieden: Krankenkassenbeiträge von Grenzgängern in die Schweiz sind nicht zur Hälfte einkommensteuerfrei!